Was ist das "Mahn- und Bedenkzeitverfahren"?

Was versteht die IV unter dem "Mahn- und Bedenkzeitverfahren"?

Antworten

  • Vor der Kürzung oder Verweigerung von Leistungen führt die IV-Stelle in der Regel ein Mahn- und Bedenkzeitverfahren durch. (Vom Mahn- und Bedenkzeitverfahren kann in den in Art. 7bAbs. 2 IVG aufgelisteten Fällen abgewichen werden.) Die Mahnung sowie die Einräumung einer angemessenen Bedenkzeit mit Hinweis auf die Folgen wie Leistungskürzung oder -verweigerung hat in Form einer Mitteilung ohne Rechtsmittelbelehrung zu erfolgen.
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