Welche Sanktionen kennen die Sozialversicherungen?
Welche Sanktionen kennen die Sozialversicherungen grundsätzlich?
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Die Sanktion besteht üblicherweise in einer Taggeldsistierung oder Rentenkürzung. Diese bemisst sich im Lichte der gesamten Umstände der Angelegenheit nach der Schwere des schuldhaften Verhaltens der versicherten Person, der Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung und nach allfälligen mildernden Umständen.
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