Was bedeutet "Wiederaufleben der Invalidität"?

Ich habe vor einem Jahr schon IV-Renten bezogen, mein Gesundheitszustand hat sich aber stabilisiert. Nun habe ich einen Rückfall erlitten. Die IV hat mir gesagt, dass mein Fall allenfalls unter das "Wiederaufleben der Invalidität" zu zählen sei. Was heisst das?

Antworten

  • Ein Wiederaufleben der Invalidität liegt nur vor, wenn die
    folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:
    – das gleiche Leiden, das früher einen Rentenanspruch
    begründet hat, verschlimmert sich wieder und führt dadurch
    zu einer erneuten rentenbegründenden Invalidität
    (z.B. Rückfall bei Tuberkulose),
    – der Rückfall tritt innerhalb von drei Jahren seit Aufhebung
    der früher ausgerichteten Rente ein und
    – die erneute rentenbegründende Erwerbsunfähigkeit ist von
    einer gewissen Dauer – mindestens 30 aufeinanderfolgende
    Tage.
    Liegt ein Wiederaufleben der Invalidität vor, so kann die
    Rente ohne neue Wartezeit wieder ausgerichtet werden.
    Die Stufe der wiederauszurichtenden Rente bestimmt sich
    nach der durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeit während der
    bereits früher zurückgelegten Wartezeit und der nach dem
    Wiederaufleben der Invalidität bestehenden Erwerbsunfähigkeit.
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