Was heisst "zumutbare Erwerbstätigkeit"?

Was meint man mit der "zumutbaren Erwerbstätigkeit" im Zusammenhang mit der Berechung des Invalideneinkommens?

Antworten


  • Die Erwerbsmöglichkeit wird in erster Linie durch die verbliebene
    Arbeitsfähigkeit bestimmt, d.h. die Fähigkeit, eine
    bestimmte Tätigkeit in einem bestimmten (zeitlichen, funktionellen)
    Umfang ausüben zu können.
    Das Mass dessen, was jemandem noch an Erwerbstätigkeit
    zugemutet werden kann, hängt von objektiven Kriterien ab. Massgebend sind insbesondere
    – die behinderungsbedingte Einschränkung,
    – die möglichen Eingliederungsmassnahmen.
    Die Bestimmung der zumutbaren Erwerbstätigkeit erfolgt
    grundsätzlich unabhängig von der momentanen Arbeitsmarktlage.
    Ob eine behinderte Person eine ihr zumutbare Tätigkeit auch tatsächlich ausübt, ist für die Bemessung des Invalideneinkommens unerheblich. Daher kann z.B. keine Rente beanspruchen, wer aus rein persönlichen Gründen die
    Arbeitsfähigkeit nicht voll nutzt, bei Ausübung der zumutbaren Tätigkeit aber ein rentenausschliessendes Einkommen erzielen könnte.
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