Welches Einkommen wird Versicherten angerechnet, die in der Ausbildung stehenF?

Welches Einkommen wird Versicherten angerechnet, die eine begonnene beruflichen Ausbildung wegen der Invalidität nicht abschliessen konnten?

Antworten


  • "Konnte die versicherte Person wegen der Invalidität eine
    begonnene berufliche Ausbildung nicht abschliessen, so
    entspricht das Erwerbseinkommen, das sie als Nichtinvalide
    erzielen könnte, dem durchschnittlichen Einkommen
    eines Erwerbstätigen im Beruf, für den die Ausbildung begonnen
    wurde
    (Artikel 26 Absatz 2 IVV)."
    Unter diese Bestimmung fallen Versicherte, welche ohne Behinderung eine Berufsausbildung beginnen, diese jedoch infolge dazwischentretender Invalidität nicht abschliessen können, oder aber solche, welche die Ausbildung
    abschliessen, den erlernten Beruf aber wegen der Invalidität
    nicht ausüben können. Ebenso gehören dazu versicherte Personen, die wegen der Invalidität in Bezug auf die ursprünglich begonnene oder beabsichtigte Ausbildung eine weniger qualifizierte Ausbildung
    aufnehmen mussten. Unter der beabsichtigten Ausbildung ist die Situation zu verstehen, in der eine junge Person feststehende Ausbildungspläne hat,
    kurz vor dieser Ausbildung jedoch invalid wird.
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