Ab wann wird meine Rente erhöht?

Ich habe ein Rentenrevisionsgesuch gestellt, das wahrscheinlich gutgeheissen wird. Ab wann erhöht sich meine Rente tatsächlich? Muss ich warten, bis die Verfügung vorliegt?

Antworten

  • Gemäss Art. 88bis Absatz 1 Buchstabe a und b IVV "erfolgt die Erhöhung der Renten … frühestens:
    a. sofern die versicherte Person die Revision verlangt, von
    dem Monat an, in dem das Revisionsbegehren gestellt
    wurde;
    b. bei einer Revision von Amtes wegen von dem für diese
    vorgesehenen Monat an."

    Ausserdem kann die Rentenerhöhung in jedem Fall erst dann erfolgen, wenn die Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit oder der Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen, ohne wesentliche Unterbrechung drei Monate angedauert und zu einem entsprechend höheren Invaliditätsgrad geführt hat.
Diese Diskussion wurde geschlossen.