Gilt der neu festgesetzte Anspruch auch rückwirkend?

Im Rentenrevisionsverfahren wurde meine IV-Rente neu festgesetzt. Ich bekomme jetzt mehr Geld. Nun möchte ich wissen: gilt dieser Anspruch auch rückwirkend auf die letzten Monate oder Jahre?

Antworten

  • Nein, die Revision entfaltet ihre Wirkung grundsätzlich für die
    Zukunft.

    (Eine Ausnahme besteht bei der unrechtmässigen Erwirkung
    der Rente oder bei Meldepflichtverletzung.)
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