Revisionsverfahren bei der IV-wie läuft das ab?

Ich möchte bei der IV ein Revisionsgesuch bezüglich meiner IV-Rente stellen. Wie ist das Vorgehen? Was muss ich geltend machen?

Antworten

  • Die IV-Stelle leitet das Revisionsverfahren auf Gesuch hin
    ein, wenn die versicherte Person ein schriftliches Revisionsgesuch
    einreicht.
    Die versicherte Person hat mit dem Gesuch glaubhaft zu
    machen, dass ein Revisionsgrund vorliegt. Nötigenfalls kann die IV-Stelle von
    der versicherten Person Beweismittel (z.B. ein ärztliches
    Zeugnis) verlangen. Die IV-Stelle prüft, ob im Revisionsgesuch Revisionsgründe glaubhaft gemacht worden sind:

    – Wenn die versicherte Person keinen Revisionsgrund
    glaubhaft machen kann, tritt die IV-Stelle auf das Gesuch
    nicht ein. Sie unternimmt somit keine Abklärungen und
    erlässt eine Nichteintretensverfügung.

    – Wenn die versicherte Person einen Revisionsgrund
    glaubhaft machen kann, tritt die IV-Stelle auf das Gesuch
    ein und nimmt die nötigen Abklärungen vor, um festzustellen,
    ob die geltend gemachte Änderung der Verhältnisse
    tatsächlich eingetreten ist und wieweit diese auf
    die Invalidität Auswirkungen hat. Je nachdem erlässt die
    IV-Stelle sodann eine gutheissende oder eine abweisende
    Verfügung.

    Gegen die Verfügung im Rentenrevisionsverfahren kann wie gegen den ursprünglichen IV-Entscheid ein Rechtsmittel erhoben werden.
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