Was sind Revisionsgründe für die IV-Rente?

Die IV hat mir erklärt, sie werde mir die Rente aufgrund der bei mir vorliegenden Revisionsgründe neu festsetzen. Was heisst das? Welche Gründe kann die IV anführen?

Antworten


  • Ein Revisionsgrund ist gegeben, wenn eine für den Rentenanspruch
    massgebende Änderung der Verhältnisse vorliegt.
    Dies sind namentlich folgende Fälle:

    – Besserung oder Verschlechterung des Gesundheitszustandes;
    – Wiederaufnahme oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit;
    – Erhöhung oder Verminderung des Validen- oder Invalideneinkommens;
    – Änderung der Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen
    (z.B. Erhöhung der Arbeitsfähigkeit eines Hausmannes
    nach Angewöhnung an die abgegebenen Hilfsmittel);
    – Änderung in der Bemessungsart der Invalidität (z.B.
    Wenn die Invalidität einer bisher ausschliesslich im
    Haushalt tätigen Frau neu nach den Regeln einer Teilerwerbstätigkeit
    bemessen werden muss)
    – Änderung in den massgebenden familiären Verhältnissen
    bei der Bemessung der Invalidität von im Haushalt
    tätigen Versicherten;
    – Änderung von Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen,
    welche eine Erleichterung oder Erschwerung der
    Anspruchsvoraussetzungen beinhalte.

    Liegt ein solcher Revisionsgrund vor, kann die IV die Ihnen zugesprochene Rente erneut überprüfen.
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