Was heisst "Schadenminderungspflicht"?
Was versteht das Sozialversicherungsrecht unter der "Schadenminderungspflicht"?
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Die Schadenminderungspflicht ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz des Sozialversicherungsrechts. Sie verpflichtet den Versicherten, alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um die seine Erwerbsunfähigkeit beeinträchtigenden Folgen seines Gesundheitsschadens möglichst zu mildern. Deshalb muss er sich um Arbeit - allenfalls auch ausserhalb seines angestammten Berufes - bemühen, um seine Restarbeitsfähigkeit zu verwerten. Dabei ist ihm eine gewisse Übergangsfrist zur Stellensuche bzw. Anpassung an die veränderten Verhältnisse einzuräumen, jedenfalls wenn er seinen Beruf wechseln muss (BGE 114 V 33😎.
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