Ist eine Erfrierung ein Unfall?
Gilt eine Erfrierung als Unfall im Sinne der Unfallversicherung? Muss diese dann Leistungen erbringen?
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Antworten
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In der Regel liegen keine Unfälle vor bei starken Sonnen- bzw. Kälteeinwirkungen mit Sonnenstich, Sonnenbrand und Hitzschlag sowie Erfrierungen als Folge.
Diese schädigenden Folgen gelten jedoch dann als Unfälle, wenn sie infolge ausserordentlicher Vorgänge eintreten, z.B. wenn sich der Verletzte wegen Beinbruchs nicht fortbewegen kann und deswegen der Sonnenbestrahlung ausgesetzt bleibt
(RKUV 1987 Nr. U 25 S. 375 E. 3a)
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