Wie berechnet die AHV die Witwenrente?

Welche Kriterien sind für die Berechnung massgebend?

Antworten

  • Die Berechnungselemente der Hinterlassenenrenten sind
    • die anrechenbaren Beitragsjahre und
    • die Erwerbseinkommen sowie
    • die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften der verstorbenen Person.

    Hinterlassene erhalten eine Vollrente,
    wenn die verstorbene Person eine volle Beitragsdauer aufwies, d. h. ab dem
    1. Januar nach ihrem 20. Altersjahr bis zum Tod eine volle Beitragsdauer
    aufweist.

    Besteht eine unvollständige Beitragsdauer, wies die verstorbene
    Person also nicht gleich viele Beitragsjahre auf wie ihr Jahrgang, wird
    eine Teilrente ausgerichtet. Diese Teilrente bemisst
    sich nach dem Verhältnis der tatsächlichen Beitragsjahre der verstorbenen
    Person zu der vollständigen Beitragsdauer.

    Um den Durchschnitt der Erwerbseinkommen zu berechnen,
    werden alle Einkommen bis zum 31. Dezember des Jahres, das dem Eintritt
    des Rentenfalles vorangeht, zusammengezählt. Einkommen aus den
    Jugendjahren werden dabei nur berücksichtigt, wenn später entstandene
    Beitragslücken aufzufüllen sind.
    Die Erwerbseinkommen sind auf den sogenannten Individuellen Konten (IK)
    jeder Person festgehalten.
    Die Einkommen können aus Jahren mit tieferem Lohnniveau stammen. Deshalb wird die Einkommenssumme entsprechend der durchschnittlichen
    Lohn- und Preisentwicklung aufgewertet. Die so aufgewertete
    Summe der Erwerbseinkommen wird durch die Zahl der anrechenbaren
    Jahre und Monate geteilt. Das Ergebnis entspricht dem Durchschnitt der
    Erwerbseinkommen.
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