Witwenrente der AHV - Höhe?

Wie hoch ist die Witwenrente der AHV grundsätzlich?

Antworten

  • Die Höhe der Witwenrente beträgt 80 % der Rente des verstorbenen Ehepartners.
    Verschieden ist hingegen, auf welche Rente sich die 80 % beziehen. Zusätzlich ist zu klären, ob es einen Verwitwetenzuschlag gibt, und ob es eine Rolle spielt, falls der verstorbene Ehepartner schon Leistungen der AHV/IV bezogen hat oder ob die hinterlassene Person Leistungen der AHV/IV bezieht. Bei Erreichen des AHV-Alters wird verglichen, ob der Betrag der bisherigen Witwenrente höher ist als der Betrag der eigenen AHV-Rente. Der höhere Betrag wird dann ausgerichtet.
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