Haben Geschiedene Anspruch auf eine Witwenrente?
Habe ich als geschiedene Frau Anspruch auf eine Witwenrente der AHV / IV beim Tod meines früheren Mannes?
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Antworten
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Ja, unter folgenden Voraussetzungen:
Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Ehegatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente,
• wenn sie Kinder haben und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre
gedauert hat, oder
• wenn sie bei der Scheidung älter als 45 Jahre waren und die geschiedene
Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat, oder
• wenn das jüngste Kind sein 18. Lebensjahr vollendet, nachdem die
geschiedene Mutter 45 Jahre alt geworden ist.
Geschiedene Frauen, die keine dieser Voraussetzungen
erfüllen, haben Anspruch auf eine Witwenrente bis zum 18. Geburtstag des
jüngsten Kindes.
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