Rückzahlung der Ergänzungsleistungen?

Unter welchen Umständen muss ich Ergänzungsleistungen zurückzahlen?

Antworten


  • Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass jemand mit EL-Anspruch mehr Vermögen hatte, als bei der Berechnung bekannt oder angegeben, muss der zuviel erhaltene Betrag zurückbezahlt werden. Der damalige Entscheid darf also korrigiert werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn jemandem rückwirkend eine höhere IV-Rente zugesprochen wird als damals bei der EL-Berechnung angenommen.
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