Wann erhalte ich eine Prämienverbilligung?

Was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich von der Krankenkasse eine Prämienverbilligung erhalte?

Antworten

  • Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen.
    Für Personen mit einem Anknüpfungspunkt in der Schweiz (Wohnsitz; Arbeitsort) und Bezüger/innen von Leistungen der schweizerischen Arbeitslosenversicherung mit Wohnsitz in einem EU-Staat, Norwegen oder Island sind die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung im kantonalen Recht (des jeweiligen Wohnsitzkantons) geregelt.

    Massgebend sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.
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