Behinderung und Schule - wie funktioniert das in der Schweiz?

Mein Kind ist behindert und kommt ins Schulalter. Welche Rechte hat es? Wo wird es eingeschult? Kann es zusätzliche Unterstützung durch die IV verlangen?

Antworten

  • Behinderte Kinder haben ein Recht auf eine Grundschulung, die ihren Bedürfnissen angepasst ist. Kann ein Kind wegen eines Gesundheitsschadens die Volksschule nicht besuchen und ist auf Sonderschulunterricht angewiesen, erhält es von der IV allenfalls Beiträge an das Schulgeld, an die Kosten von auswärtiger Verpflegung und Transporten.
    Keine Leistung erbringt die IV, wenn das Kind im Rahmen der Volksschule eine Sonder- oder Förderklasse besucht.
    Heute besteht Einigkeit darüber, dass behinderte Kinder wenn möglich die Regelklasse besuchen sollen. Studien haben gezeigt, dass auch die gesunden Kinder besser gefördert werden, wenn sie zusammen mit gesundheitlich eingeschränkten Kindern geschult werden.
    Daneben sieht die IV zahlreiche pädagogisch-therapeutische Massnahmen für behinderte Kinder vor, für die sie die Kosten übernimmt.
    Das wären u.a.:
    -Musiktherapie
    -Spieltherapie
    -Verhaltenstherapie
    -heilpädagogische Behandlung
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