Was zahlt die IV für ein verunfalltes Kind?

Mein Kind ist wegen eines Unfalls invalid geworden. Welche Leistungen muss die IV erbringen?

Antworten

  • Wird ein Kind wegen eines Unfalls oder einer Krankheit invalid, hat es für die Heilbehandlung zunächst Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung. Wenn die Behandlung abgeschlossen ist und das Kind weiterhin eine Betreuung und die Hilfe von Drittpersonen benötigt, kommen Pflegebeiträge sowie Hilflosenentschädigungen der IV infrage. Die IV klärt jeweils ab, in welchem Ausmass für das invalide Kind - verglichen mit einem gleichaltrigen gesunden Kind - eine zusätzliche Hilfe nötig ist.
    Achten Sie bei diesen Abklärungen darauf, dass die IV alle Bereiche erfasst, in denen Ihr Kind eine Hilfe benötigt: sei es bei der Begleitung in den Kindergarten, Überwachung oder Hilfe beim Essen.
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