Gibt es auch während der Stillzeit einen Gesundheitsschutz?

Welche Rechte habe ich gegenüber meinem Arbeitgeber, während ich mein Kind noch stille?

Antworten

  • Auch während der Stillzeit (d.h. während des ersten Lebensjahres ihres Kindes) haben Sie - gleich wie während der Schwangerschaft - einen uneingeschränkten Anspruch auf einen ihrer Situation angemessenen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sofern Sie also aus gesundheitlichen Gründen ihrer angestammten Tätigkeit während der Stillzeit nicht nachgehen können, muss ihr Arbeitgeber Ihnen eine gleichwertige Ersatzarbeit anbieten. Ist dies nicht möglich, so haben Sie Anspruch auf 80% des Lohnes, ohne während der Stillzeit hierfür arbeiten zu müssen.

    Zudem gelten auch während der Stillzeit die gleichen Vorteile bzgl. Kurzabsenzen vom Arbeitsplatz, wie während der Schwangerschaft. So müssen Sie auch hier nicht zur Arbeit erscheinen resp. können den Arbeitsplatz jederzeit verlassen, sofern Sie ihr Kind stillen müssen. Bei Verlassen des Arbeitsplatzes ist die Hälfte der Abwesenheit zudem als Arbeitszeit anzurechnen, die ausgefallene Zeit hingegen müssen Sie weder vor- noch nachholen. Sollten Sie von ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, ihr Kind im Betrieb stillen zu können und dies dort auch tun, so gilt die hierfür aufgewendete Zeit vollumfänglich als lohnwirksame Arbeitszeit.
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