Besteht eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers?

Ich bin schwanger und arbeitete in der Nacht. Da mir mein Arbeitgeber keine
Tagesarbeit anbieten konnte, bin ich einen Monat zu Hause geblieben, wobei ich 80% des Lohnes erhielt. Jetzt arbeite ich am Tag, bin aber krank geworden. Darf mir der Arbeitgeber für die Dauer der Krankheit keinen Lohn bezahlen, weil er schon 80% des Lohnes für einen Monat bezahlt hat?

Antworten


  • Nein. Die Lohnzahlung von 80% für die nicht angebotene Tagesarbeit ist unabhängig von der Lohnfortzahlung während Krankheit oder anderer unverschuldeter Arbeitsverhinderungen. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen für die Dauer der Krankheit – sofern keine Taggeldversicherung besteht,
    nach der anwendbaren Skala – den Lohn bezahlen.



    Art. 35b ArG; Art. 324a OR (s. Teil II, Kap. 1, Bst. d)
Diese Diskussion wurde geschlossen.