Wie lange dauert ein Dienstjahr?

Was versteht man im Arbeitsrecht unter "Dienstjahr"?

Antworten

  • Sofern Sie am 1. Januar ihre jetzige Stelle angetreten haben, fällt das Dienstjahr genau mit dem Kalenderjahr zusammen. In allen anderen Fällen berechnet es sich nach dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme bei ihrem Arbeitgeber. Haben Sie also bspw. am 1. April ihre Stelle angetreten, so beginnt ihr Dienstjahr von diesem Tag an zu laufen und endet am 31. März des nachfolgenden Jahres.

    Das Dienstjahr ist somit unabhängig vom Kalenderjahr. Ihm kommt eine grosse Bedeutung im Arbeitsrecht zu, da es z.B. alleinig massgeblich für die Berechnung von Ferienguthaben, Absenzen etc. ist.
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