Welche Absenzen muss mir mein Arbeitgeber zugestehen?

Seitdem ich krank war, getraue ich mich nicht mehr, an meinem Arbeitsort zu fehlen. Nun möchte ich wissen, zu welchen Anlässen ich grundsätzlich frei nehmen kann. Und wie lange darf ich dafür freinehmen?

Antworten


  • In bestimmten Lebenssituationen muss Ihnen ihr Arbeitgeber die Möglichkeit einräumen, den Arbeitsplatz für eine gewisse Zeit verlassen zu dürfen (sog. Kurzabsenzen; z.B. bei Heirat, Geburten und Todesfällen in der Familie etc.).

    Das Arbeitsrecht bestimmt allerdings nicht, wie lange Sie hierbei dem Arbeitsplatz tatsächlich fernbleiben dürfen. Das Gesetz spricht hierzu lediglich von der Gewährung "üblicher freier Stunden und Tage". Diese Ungenauigkeit hat deshalb die meisten Unternehmen veranlasst, die Dauer der Kurzabsenzen in ihren Personalreglementen oder direkt im Arbeitsvertrag eindeutig zu regeln.

    Sofern nichts geregelt ist oder Ihnen die vom Arbeitgeber gewährte Zeit zu kurz erscheint, können Sie sich an folgende Durchschnittswerte halten:

    - 1 Tag: Für den eigenen Wohnungsumzug
    - 1 Tag: Für die Geburt von eigenen Kinder (für Männer)
    - 1 Tag: Für Hochzeiten naher Verwandter
    - 1 bis 3 Tage: Für Todesfälle in der Familien (je nach Verwandtschaftsgrad)
    - 2 bis 3 Tage: Für die eigene Hochzeit
    - 0.5 Tage/Woche: Für Stellensuche (nach gekündigter Stellung)
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