Muss mir mein Arbeitgeber Überstunden entgelten?

Seit meinem Unfall bin ich teilinvalid und arbeite zu 30 %. Meine Arbeitszeit übersteigt oft das vertraglich abgemachte Pensum. Mein Arbeitgeber hat mir bis jetzt diese Stunden nicht bezahlt. Nun stelle ich mir die Frage, ab wann man in juristischem Sinne von Überstunden spricht. Muss mir der Arbeitgeber diese entgelten? Wo ist das geregelt?

Antworten


  • Von Überstunden spricht man, wenn die zugemutete Mehrarbeit die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigt, hierbei aber immer noch im Bereiche der gesetzlichen Höchstarbeitszeit bleibt. Sie ist grundsätzlich durch Freizeit von gleicher Dauer zu kompensieren, sofern der Arbeitnehmer sich damit einverstanden erklärt, oder mit einem Lohnzuschlag von 25% zu entschädigen. Allerdings kann von den vorgenannten Bestimmungen im schriftlichen Arbeitsvertrag abgewichen werden. Es ist somit möglich, dass Überstunden auch ohne Lohn resp. Lohnzuschlag geleistet werden müssen.
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