Wieviel muss ich pro Woche maximal arbeiten?

Ich habe in der letzten Zeit sehr viel gearbeitet, um krankheitsbedingte Absenzen auszugleichen. Mein Arbeitgeber hat dies von mir verlangt. Nun möchte ich wissen, ob es eine gesetzliche Höchstarbeitzeit gibt.

Antworten


  • Das Arbeitsrecht schweigt sich über die maximal zulässige Stundenbelastung pro Arbeitswoche aus. In aller Regel gilt, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegenseitig vereinbaren. Jedoch schreibt das Arbeitsgesetz (ArG) gewisse zeitliche Grenzwerte vor, an welche sich sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zwingend zu halten haben. Der Zweck der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitszeit besteht denn auch darin, den Arbeitnehmer vor gesundheitsschädlichen Einflüssen am Arbeitsplatz zu schützen. Somit u.a. auch vor der Gefahr der Überarbeitung und der daraus resultierenden Folgeschäden (Bsp: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rückenschäden, Burn-Out, Depression etc.).

    Das Arbeitsgesetz regelt hierbei die Höchstarbeitszeit für verschiedene Berufsgruppen. Grundsätzlich gilt eine Höchstarbeitszeit von:
    - max. 45 h/Woche: Arbeitnehmer in industriellen Betrieben, Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie für das Verkaufspersonal in Detailhandelsgrossbetrieben
    - max. 50 h/Woche: Alle übrigen Arbeitnehmer

    Zu obengenannten Höchstarbeitszeiten treten allerdings diverse Sonderbestimmungen für bestimmte Berufsgruppen hinzu, so z.B. für Pflege- und Spitalpersonal, Chauffeure, Coiffeure, Gastgewerbe etc. Zudem kann in gewissen Fällen auch - auf Gesuch des Arbeitgebers - eine Verlängerungen der Höchstarbeitszeit von den kantonalen Arbeitsinspektoraten bewilligt werden. Suchen Sie im Falle massiver Überstunden und uneinsichtiger Arbeitgeber unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt oder Fachjuristen.
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