Gibt es in der Schweiz eine gesetzlich vorgeschriebene Lohngleichheit?

Mein Kollege erhält einen höheren Lohn als ich, obwohl wir die gleiche Arbeit verrichten. Ist das zulässig?

Antworten

  • Leider statuiert das Arbeitsrecht statuiert keine generelle Lohngleichheit. Die Lohnhöhe richtet sich daher fast ausschliesslich nach dem Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien.

    Hingegen spricht die Bundesverfassung von gleichem Lohn für Mann und Frau - sofern sie auch die gleiche Arbeit ausführen - und konkretisiert diese Verfassungsbestimmung im sog. Gleichstellungsgesetz (GlG).

    Einen allgemeinen Anspruch auf gleichen Lohn unter Arbeitskollegen gibt es aber nicht.
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