Welche Sozialversicherungsbeiträge werden vom Lohn abgezogen?

Ich bin soeben wegen der besseren Therapiemöglichkeiten in die Schweiz zurück ezogen und habe eine neue Stelle angetreten. Ich möchte nun wissen, welche Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn abgezogen werden?

Antworten


  • Von Gesetes wegen ist der Arbeitgeber zudem verpflichtet, folgende Sozialversicherungsbeiträge direkt von ihrem Bruttolohn abzuziehen:

    - 1. Säule - AHV/IV/EO zu 5,05% vom gesamten Lohn
    - 2. Säule - Pensionskasse BVG im Obligatorium für Jahreslöhne zwischen CHF 19'890 und 79'560 (Prämien sind unterschiedlich, ca. 7 % des versicherten Lohnes)
    - ALV: 1% des AHV-pflichtigen Jahreslohnes bis zum max. AHV-pflichtigen Jahreslohn von CHF 106'800.
    - SUVA: Obligatorisch bis zu einem AHV-pflichtigen Jahreslohn von CHF 106'800 (Prämie für Betriebsunfall geht zu Lasten des Arbeitgebers, Nichtbetriebsunfall wird hingegen dem Arbeitnehmer abgezogen, je nach Berufsgattung 1,42 bis 2 Prozent)

    Die Krankentaggeldversichung ist gesetzlich hingegen nicht vorgeschrieben. Falls eine solche vereinbart wurde, hat der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der entsprechenden Prämie selbst zu bezahlen.
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