Was ist der Unterschied zwischen einem "Arbeitnehmer", einem "Unselbständigerwerbenden" und einem "S

Zahlreiche Sozialversicherungen unterscheiden zwischen Selbständigerwerbendem und Unselbständigerwerbendem. Was ist (juristisch betrachtet) der Unterschied?

Antworten

  • Ein Arbeitnehmer ist aufgrund seines Arbeitsvertrags immer auch ein "Unselbstständigerwerbender". Beide Ausdrücke bezeichnen somit genau dasselbe. Ein Arbeitnehmer resp. ein Unselbständigerwerbender muss den Anweisungen seines Arbeitgebers auf Grundlage des Arbeitsvertrags nachkommen und sich in die fremde Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingliedern. Im Gegenzug trägt er kein Unternehmerrisiko und profitiert - im Gegensatz zu einem Selbständigerwerbenden - von diversen wichtigen Schutzbestimmungen und besonderen Sozialleistungen (z.B. bezahlten Ferien, Lohn bei Krankheit etc.).

    Selbständigerwerbende (z.B. selbständige Rechtsanwälte, Architekten, Handwerker etc.) können ihre Arbeitsorganisation hingegen selbst bestimmen und sind gegenüber niemandem weisungsgebunden. Allerdings tragen sie hierfür das volle unternehmerische Risiko und profitieren nicht von obenerwähnten Schutzbestimmungen und Sozialleistungen.
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