Gilt ein mündlich vereinbarter Arbeitsvertrag?

Ich habe mit meinem Arbeitgeber ausgemacht, dass ich bei ihm im nächsten Jahr ein Teilzeitpensum aufnehmen werde. Nun hat er von meinen gesundheitlichen Einschränkungen erfahren. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass ein mündlich vereinbarter Arbeitsvertrag nicht gelte. Stimmt das?

Antworten

  • Ein Arbeitsvertrag bedarf grundsätzlich keiner bestimmten Form; er kann mündlich oder schriftlich rechtsgültig geschlossen werden.
    Aus Beweisgründen und um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt es sich jedoch immer, den gesamten Arbeitsvertrag, zumindest aber die wichtigsten Vertragspunkte schriftlich zu fixieren: Das genaue Datum des Stellenantritts, die Höhe des Lohnes und sämtlicher Zulagen, die wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit, Aufgabengebiet resp. Stellung im Betrieb, Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit sowie Zusicherungen für zukünftige Verbesserungen.

    Ihr Arbeitsvertrag ist damit gültig und wenn Sie die Vereinbarung beweisen können - durch Zeugen oder andere Dokumente - ist es an Ihrem Arbeitgeber, die Stelle wieder zu kündigen, wenn er den Arbeitsvertrag auflösen will.
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