Was ist eine "fristlose Kündigung"?

Was versteht man unter einer "fristlosen Kündigung" und wann ist eine solche gerechtfertigt?

Antworten

  • Fristlos zu kündigen bedeutet, den bestehenden Arbeitsvertrag einseitig und mit sofortiger Wirkung zu beenden. Fristlose Kündigungen können daher sowohl von Seiten des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers erfolgen. Gerechtfertigt sind sie aber nur dann, wenn der kündigenden Partei eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, aufgrund besonders schwerwiegender Gründe, nicht mehr zugemutet werden kann. Beispiele dafür sind strafrechtliche Vergehen, besonders schwerwiegende Pflichtverletzungen, u.a.
    Ebenso kann die wiederholte Pflichtverletzung trotz Abmahnung durch den Arbeitgeber einen fristlosen Kündigungsgrund darstellen.

    Das Aussprechen einer fristlosen Kündigung ist jederzeit möglich, also bereits während der Probezeit, aber auch in einem befristeten Arbeitsverhältnis, sowie während einer laufenden Kündigungsfrist. Darüber hinaus ist die gerechtfertigte fristlose Kündigung, als Ausnahme vom Schutzgedanken des Arbeitnehmerschutzes, auch während gesetzlicher Sperrfristen (z.B. Mutterschaft, Krankheit, Unfall, Militärdienst etc.) jederzeit möglich.

    Da die fristlose Kündigung besonders einschneidende Wirkungen auf den Gekündigten zeitigt, wird der Massstab an die Gründe, welche eine fristlose Kündigung rechtfertigen müssen, entsprechend hoch gestellt. Schliesslich steht beiden Parteien jederzeit die Möglichkeit offen, das Arbeitsverhältnis durch eine ordentliche Kündigung (allerdings mit entsprechender ordentlicher Kündigungsfrist!) zu beenden (z.B. bei schlechter Leistung, fehlender Motivation, leichten Pflichtverletzungen etc.).
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