Was für Möglichkeiten bietet mir das Gleichstellungsgesetz?

Wozu dient das Gleichstellungsgesetz? Unter welchen Umständen kann ich mich darauf berufen?

Antworten


  • Das Gleichstellungsgesetz (GlG) enthält eine Reihe wichtiger Vorschriften für den Fall von Kündigungen aufgrund einer geschlechtspezifischen Diskriminierung des Angestellten.
    Allerdings kommen diese Bestimmungen nur zum Zuge, sofern Ihnen gekündigt wurde, weil Sie sich gegen eine Diskriminierung zur Wehr gesetzt haben (z.B. gegen ungleiche Entlöhnung bzgl. Mann und Frau, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz etc.). Ihr Vorteil: Während der Dauer eines innerbetrieblichen Beschwerdeverfahrens, eines Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens, sowie während 6 Monate darüber hinaus, sind Sie gegen alle ordentlichen Kündigungen geschützt.

    Sollte Ihr Arbeitgeber während dieser Schutzfrist trotzdem kündigen, so müssen Sie sofort, zumindest aber noch während der Kündigungsfrist, Klage beim zuständigen Arbeitsgericht anheben. Das Arbeitsgericht kann dann aufgrund der Umstände des Falles verfügen, dass Sie für die Dauer des Verfahrens wieder angestellt werden müssen. Sofern das Gericht ihre Klage nach Ablauf des Verfahrens gutheisst, können Sie entscheiden, ob Sie sich mit einer Weiterbeschäftigung einverstanden erklären, oder stattdessen die vom Gericht festgesetzte Entschädigung (von bis zu 6 Monatslöhnen) in Anspruch nehmen.
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