Was kann ich gegen eine "missbräuchliche" Kündigung unternehmen?

Was kann ich gegen eine "missbräuchliche" Kündigung unternehmen?

Antworten

  • Es lohnt sich, im Falle einer missbräuchlichen Kündigung möglichst schnell zu reagieren! Senden Sie ihrem Arbeitgeber nach Erhalt des Kündigungsschreibens sofort, zumindest aber noch während der Kündigungsfrist, einen eingeschriebenen Protestbrief. Kommt er auf seinen Entscheid nicht noch einmal zurück, verweigert jegliche Aussprache oder zeigt sich in einer anderen Form unnachgiebig, so können Sie sich innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an das zuständige Arbeitsgericht wenden und dort eine Entschädigungsklage anheben.

    Da Sie die Missbräuchlichkeit der Kündigung glaubhaft machen müssen, sollten Sie die Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber (noch vor der Kündigung) immer in schriftlicher Form geführt haben. Dadurch erleichtern Sie sich wesentlich die spätere Beweisführung vor Gericht. Das Arbeitsgericht kann Ihnen bei Gutheissung der Klage zwar nicht zur Wiedereinstellung verhelfen; es kann Ihnen aber eine Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen (als Ausgleich für die missbräuchliche Kündigung) zusprechen. Ziehen Sie hierfür einen Rechtsanwalt oder Fachjuristen zu Rate.
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