Was bedeutet "Kündigungsschutz"?

Was versteht man unter dem "Kündigungsschutz"? Welche Rechte kann ich in Anspruch nehmen?

Antworten

  • Grundsätzlich bietet das Schweizerische Rechtssystem keinen Schutz vor einer Kündigung. In den meisten Fällen bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als sich mit der Kündigung zu arrangieren und möglichst schnell eine neue Stelle zu suchen. Es gibt jedoch Ausnahmesituationen, in welchen Ihnen das Gesetz die Möglichkeit bietet, sich gegen eine Kündigung teilweise zur Wehr zu setzen:

    Einerseits gilt es bei Kündigungen diverse Sperrfristen zu beachten (z.B. während Ihrer Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaft, während des Militärdienstes etc.).
    Anderseits müssen Sie Kündigungen, welche aus einem verwerflichen Grund ausgesprochen wurden (z.B. Kündigungen aus Rache, wegen spez. Religionszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Zivilstand etc.), nicht einfach kampflos hinnehmen. Dies nennt man eine "missbräuchliche" Kündigung. Wichtig ist, dass auch solche missbräuchlichen Kündigungen das Arbeitsverhältnis beenden; allerdings haben Sie die Möglichkeit, eine entsprechende Entschädigung als Ausgleich für die missbräuchliche Kündigung einzuklagen.
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