Darf mein Arbeitgeber meine Ferien mit der Zeit der Freistellung verrechnen?
Muss ich es mir gefallen lassen, dass mir mein Ferienguthaben mit der Freistellungszeit verrechnet wird?
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Antworten
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Wenn Sie über ein noch nicht vollständig bezogenes Ferienguthaben verfügen, so müssen Sie sich die Verrechnung mit der Freistellungszeit grundsätzlich gefallen lassen, sofern die Verrechnung verhältnismässig ist. Für die Beurteilung, ob dies in ihrem konkreten Fall auch tatsächlich rechtmässig ist, sollten Sie sich an einen Anwalt oder Fachjuristen wenden. Sofern nämlich der Ferienbezug während der Freistellung nicht zumutbar ist, weil Sie z.B. eine andere Stelle suchen müssen, die Freistellungszeit sehr kurz ist etc., so ist dieses nicht verrechenbar. Stattdessen muss Ihnen das Ferienguthaben nach Ablauf der Kündigungsfrist ausbezahlt werden.
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