Braucht eine Kündigung eine vorher erfolgte Verwarnung?

Mein Arbeitgeber hat mir ohne vorheriges Gespräch oder eine Warnung gekündigt. Geht das?

Antworten


  • Da eine ordentliche Kündigung jederzeit rechtsgültig ausgesprochen werden kann, muss Sie ihr Arbeitgeber vor einer solchen Kündigung weder informieren noch verwarnen. Da in der Schweiz die Kündigungsfreiheit gilt, braucht ihr Arbeitgeber für eine ordentliche Kündigung nicht einmal einen besonderen Grund.

    Im Gegensatz zu ausländischen Rechtsordnungen verfügt das schweizerische Arbeitsrecht über einen sehr einfachen Kündigungsmodus, der sehr oft v.a. für Arbeitnehmer negative Folgen nach sich zieht, da jedem Arbeitnehmer jederzeit (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) gekündigt werden kann.
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