Wann kann ich ordentlich kündigen?

Ich möchte mein Arbeitsverhältnis auflösen, da ich eine bessere Stelle in Aussicht habe. Welche Kündigungsfristenfristen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Antworten

  • Nach Gesetz gelten die folgenden Kündigungsfristen:

    Im ersten Dienstjahr (nach Ablauf der Probezeit!)kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und ab dem zehnten Dienstjahr mit einer Frist von drei Monaten, jeweils auf das Monatsende hin, gekündigt werden.

    Es kann aber sein, dass durch schriftlichen Arbeitsvertrag oder durch einen für Sie geltenden Gesamtarbeitsvertrag andere Fristen vorgesehen sind. Allerdings gilt es in einem solchen Fall zu beachten, dass sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer immer gleich langen Kündigungsfristen gelten müssen, d.h. eine Vereinbarung, wonach Sie zwei Monate, Ihr Arbeitgeber hingegen nur einen Monat Kündigungsfrist einhalten muss, ist rechtswidrig.
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