Krankheit nach dem Erhalt der Kündigung - Was nun?

Ich habe vor einem Monat die Kündigung auf Ende Jahr erhalten und bin nun krank geworden. Gilt die Kündigung trotzdem?

Antworten

  • Ja, anders als die Kündigung während einer Krankheit ist die Kündigung vor einer Krankheit rechtsgültig.
    Tritt die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall ein, nachdem Ihnen bereits ordentlich gekündigt wurde, so steht die Kündigungsfrist während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit still (längstens aber bis zum Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist).
    Das Arbeitsverhältnis verlängert sich in einem solchen Fall entsprechend und endet erst am darauffolgenden Monatsende (dadurch erhalten Sie nochmals eine zusätzliche Fristerstreckung).
    Zudem löst jede neue Arbeitsunfähigkeit, sofern sie nicht die gleiche Ursache hat, eine neue Sperrfrist aus. Suchen Sie in einem solchen Fall aber auf jeden Fall Rat bei einem Rechtsanwalt oder Fachjuristen.
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