Krankheit und fristlose Kündigung: geht das?

Kann mir mein Arbeitgeber trotz Krankheit fristlos kündigen?

Antworten

  • Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung kann eine fristlose Kündigung auch während ihrer krankheits- oder unfallbedingten Absenz rechtsgültig vorgenommen werden, da bei fristlosen Kündigungen keine Sperrfristen gelten.

    Voraussetzung ist nur, dass für den Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als unzumutbar erscheinen muss.
Diese Diskussion wurde geschlossen.