Habe ich mit jeder Absenz wiederum Anspruch auf die gesamte gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht?

Ich war dieses Jahr mehrmals krank. Habe ich mit jeder Absenz Anspruch auf die gesamte gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht?

Antworten

  • Nein, sofern Ihr Arbeitgeber nur die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht kennt, werden die Absenzen jeweils über ein ganzes Dienstjahr zusammengezählt und an den Lohnfortzahlungsanspruch angerechnet, d.h. die Absenzen werden kumuliert und pro Jahr abgerechnet.

    Sobald Sie bei Ihrem Arbeitgeber in ein neues Dienstjahr treten, beginnt der Lohnfortzahlungsanspruch allerdings wieder von Null an zu laufen, d.h. Ihr Arbeitgeber darf die im letzten Jahr aufgerechneten Absenzen nicht mehr ins neue Dienstjahr hinübernehmen.
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