Kann die IV von mir verlangen, dass ich mein Geschäft aufgebe?
Kann die IV von mir verlangen, dass ich in Zukunft als Angestellte meinen Lebensunterhalt verdiene?
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Antworten
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Die IV darf nicht ohne Weiteres verlangen, dass Sie als Firmeninhaberin oder Unternehmerin Ihre bisherige Tätigkeit aufgeben. Gerade dann, wenn Sie Ihr Geschäft über Jahre hinweg geführt haben und in einem bestimmten Ausmass auch weiterhin selbständig tätig sein können, ist ein Wechsel zum Angestelltendasein nicht zumutbar. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass Selbständigerwerbende oft gar keine Anstellung mehr finden können.
Die Haltung der IV ist in dieser Frage jedoch strenger geworden.
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