Wie gut ist der Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit?

Meine Freundin ist arbeitslos und hatte einen schweren Unfall. Wie ist sie versichert?

Antworten

  • Wer arbeitslos ist, ist bei der AHV und IV weiterhin versichert. Die Arbeitslosenversicherung muss die AHV/IV-Beiträge von den Taggeldern abziehen und an die Ausgleichskasse überweisen.
    Für die Risiken Tod und Invalidität sind Arbeitslose auch über die berufliche Vorsorge abgedeckt. Als Pensionskasse amtiert die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Der Versicherungsschutz beschränkt sich aber auf das BVG-Obligatorium.
    Wichtig ist, dass arbeitslose Personen unfallversichert sind. Auch dafür werden vom Taggeld Beiträge abgezogen. Die Unfallversicherung wird von der SUVA durchgeführt. Wenn Sie also arbeitslos sind und verunfallen, erhalten Sie ein Taggeld der SUVA, und zwar in der Höhe der Nettoentschädigung der Arbeitslosenversicherung. Die SUVA muss auch für die unfallbedingten Heilbehandlungen aufkommen. Entsteht eine Invalidität, richtet die SUVA zudem eine Rente aus.
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