Was kann ich bei der IV bezüglich meiner Teilerwerbstätigkeit erreichen?

Wenn ich nicht teilinvalid geworden wäre, würde ich heute wieder zu 100 % arbeiten. Die IV berechnet aber meine Rente auf der Grundlage der Teilerwerbstätigkeit. Kann ich dagegen etwas machen?

Antworten

  • Wenn Sie bisher eine Rente aufgrund einer Teilerwerbstätigkeit erhalten haben, heute aber ohne gesundlheitliche Einschränkung wieder voll berufstätig wären, so melden Sie sich unbedingt bei der IV an und verlangen Sie eine Neuberechnung Ihres Invaliditätsgrads. Dokumentieren Sie Ihr Begehren möglichst genau. Sie können bspw. Ein Scheidungsurteil beilegen oder detailliert belegen, wie sich Ihre Einkommensverhältnisse sonst entwickelt haben.
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