Darf mir die Privatversicherung die Leistungen kürzen?

Darf mir die Privatversicherung die Leistungen wegen Überentschädigung kürzen?

Antworten

  • Das hängt vom Versicherungsvertrag und den dazugehörenden allgemeinen Vertragsbestimmungen ab.
    Eindeutig ist die Situation, wenn Sie eine Summenversicherung abgeschlossen haben: Der fix vereinbarte Betrag muss ausbezahlt werden unabhängig davon, wie hoch Ihr Erwerbsausfall tatsächlich ist. Aber auch eine Erwerbsunfähigkeitsrente darf bei Überentschädigung nur gekürzt werden, wenn dies im Reglement ausdrücklich vorgesehen ist.
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