Kann die Pensionskasse den Entscheid der IV anfechten?

Kann die Pensionskasse den Entscheid der IV anfechten? Bezahlt die IV unterdessen trotzdem eine Rente?

Antworten

  • Ja, die Pensionskasse kann, wenn sie mit dem Entscheid der IV nicht einverstanden ist, Beschwerde beim kantonalen Versicherungsgericht einreichen. Die IV zahlt deswegen die Rente vorläufig nicht aus. Damit kann für den Betroffenen in finanzieller Hinsicht eine schwierige Zeit beginnen. Das kantonale Gerichtsverfahren kann sich über Jahre hinausziehen.
    Ausserdem kann sich das Gerichtsverfahren erneut verlängern, wenn die Pensionskasse den Entscheid des kantonalen Gerichts ans Bundesgericht weiterzieht.
    Überbrücken lässt sich eine solche Lücke nur mit Sozialhilfe, wenn die IV nicht trotzdem eine Rente auszahlt.
Diese Diskussion wurde geschlossen.