Ist die Pensionskasse an den Entscheid der IV gebunden?

Meine Pensionskasse behauptet, sie sei an den Entscheid der IV bezüglich des Invaliditätsgrades gebunden. Stimmt das?

Antworten

  • Ja, die berufliche Vorsorge geht vom gleichen Invaliditätsbegriff aus wie die IV. Dies bringt mit sich, dass die Pensionskassen an den Entscheid der IV gebunden sind. Aus diesem Grund ist es auch so wichtig, dass die IV den Invaliditätsgrad korrekt ermittelt. Haben Sie den Entscheid der IV einmal akzepiert, so können Sie ihn gegenüber der Pensionskasse kaum mehr abändern.
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