Kann ich die Arbeitsstelle vor deren Antritt kündigen?

Ich fühle mich gesundheitlich noch nicht in der Lage, die Stelle anzutreten, für die ich mich auf Ende Jahr verpflichtet habe. Nun möchte ich grundsätzlich wissen, ob ich eine Stelle schon vor Stellenantritt kündigen könnte.

Antworten



  • Ja. Je nach Probezeitabrede und Kündigungszeitpunkt ist die Arbeit noch aufzunehmen oder nicht; es kann während der Probezeit wöchentlich auf Ende einer Woche gekündigt werden.
    Kündigt der neue Arbeitnehmer einen Monat vor dem vorgesehenen Eintrittszeitpunkt, muss er die Stelle gar nicht antreten.

    Ausnahme: Stellen die Umstände der Kündigung aber ein krass illoyales Verhalten dar, entsteht eine Schadenersatzpflicht analog den Folgen der ungerechtfertigten fristlosen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses.
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