Wie berechnet die Pensionskasse die Invalidenrente?

Wie berechnet die Pensionskasse die Invalidenrente?

Antworten

  • Wenn eine versicherte Person invalid wird, hat sie bis zu diesem Zeitpunkt bereits ein Guthaben angespart, bestehend aus den bisherigen Altersgutschriften und der Verzinsung. Für die Berechnung der Invalidenrente werden aber auch diejenigen Altersgutschriften mit berücksichtigt, welche diese Person bis zum Rentenalter noch erwerben würde. Dabei wird auf ihren Lohn im vorangegangenen Versicherungsjahr abgestellt. Diese für die Zukunft berechneten Altersgutschriften werden nicht verzinst.
    Alle Altersgutschriften zusammengezählt ergeben ein bestimmtes Altersguthaben, das mit einem Umwandlungssatz von 7,05 Prozent in die Invalidenrente umgelegt wird. Das heisst, die versicherte Person erhält jährlich eine Rente von 7,05 Prozent dieses Altersguthabens. Der Umwandlungssatz ist eine heiss umstrittene Zahl und wird im Rahmen der ersten BVG-Revision bis 2013 schrittweise auf 6,8 Prozent gesenkt. Dies bedeutet für die Versicherten tiefere Renten.
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