Muss meine Pensionskasse nur bei einer Krankheit eine Invalidenrente bezahlen?
Meine Pensionskasse hat eine Invalidenrente bei Unfall ausgeschlossen und zahlt nur bei Krankheit. Ist das zulässig?
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Antworten
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Nein.
Viele ältere Reglemente schliessen bei Unfällen Invaliditätsleistungen aus. Das ist nicht zulässig!
Gemäss Rechtsprechung muss die Pensionskasse auch nach einem Unfall immerhin die obligatorischen Mindestleistungen bezahlen. In neueren Reglementen werden die Leistungen bei Unfall oft auf dieses Minimum beschränkt.
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