Wie sind Teilinvalide bei der beruflichen Vorsorge versichert?
Ich bin teilinvalide. Bin ich bei der beruflichen Vorsorge noch versichert?
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Antworten
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Auch in der beruflichen Vorsorge gilt die Abstufung der IV mit Viertelsrente, halber Rente, Dreiviertelsrente und ganzer Rente. Ist jemand teilinvalid und daneben erwerbstätig, wird dem durch eine Herabsetzung des minimalen Jahreslohns und des Koordinationsabzugs Rechnung getragen.
Der Koordinationsabzug von Fr. 23'205.- wird entsprechend der Invalidität gekürzt.
Bei einer Viertelsrente beträgt die Kürzung einen Viertel, der Koordinationabzug also Fr. 17'404.-, bei einer halben Rente wird der Abzug um die Hälfte gekürzt, beträgt also Fr. 11'603.-; bei einer Dreiviertelsrente liegt der Koordinationsabzug bei Fr. 5'801.- .
Wer eine ganze Rente der IV bezieht, ist dem Obligatorium nicht mehr unterstellt - auch dann nicht, wenn er daneben noch mit einem kleinen Pensum berufstätig ist.
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