Wer ist BVG-versichert?
Bin ich als nicht erwerbstätige Person BVG-versichert?
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Antworten
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Die berufliche Vorsorge umfasst in erster Linie die Unstelbständigerwerbenden. Nicht erwerbstätige Personen können sich in der 2. Säule nicht versichern. Selbständig Erwerbende haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich einer Pensionskasse anzuschliessen, was aber die wenigsten tun.
Damit ist die berufliche Vorsorge wie die Unfallversicherung eine typische Versicherung für ArbeitnehmerInnen:
- Für die Risiken Invalidität und Tod sind Arbeitnehmende ab 18 Jahren obligatorisch versichert
- Das obligatorische Alterssparen beginnt mit 25 Jahren
Ausserdem muss ein bestimmter jährlicher Mindestlohn erreicht werden, um einer Pensionskasse angehören zu können.
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