Was ist das Freizügigkeitsabkommen?
Wie ist die Soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und den EU/EFTA-Staaten geregelt?
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Das Freizügigkeitsabkommen ist eines der sieben ersten bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, die am 1. Juni 2002 in Kraft getreten sind. Es führt schrittweise den innerhalb der EU geltenden freien Personenverkehr im Verhältnis zur Schweiz ein.
Zur Erleichterung des freien Personenverkehrs werden unter anderem die nationalen Sozialversicherungssysteme untereinander koordiniert sowie Diplome gegenseitig anerkannt.
Das Freizügigkeitsabkommen ist auf alle Zweige der sozialen Sicherheit anwendbar: Leistungen bei Alter, Invalidität, Tod, Krankheit, Mutterschaft, Unfall und Arbeitslosigkeit sowie Familienleistungen. Die Sozialhilfe wird hingegen vom Abkommen nicht berührt.
Die wesentlichen Grundsätze des Abkommens sind die Gleichbehandlung der EU-Bürger mit den schweizerischen Staatsangehörigen und die Sicherung von erworbenen Ansprüchen gegenüber den Sozialversicherungen bei der Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in einem anderen Land.
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